Ein Urlaubsstreit landet vor dem höchsten Gericht
Was als einfache Bitte während eines Hotelaufenthalts begann, entwickelte sich zu einem jahrelangen Rechtsstreit. Am Ende entschied Italiens höchstes Gericht über eine Frage, die viele Urlauber für selbstverständlich halten: Hat ein Hotel die Pflicht, Leitungswasser zu servieren?
Kassationsgerichtshof weist Klage ab
Der italienische Kassationsgerichtshof hat die Klage einer Touristin gegen ein Luxushotel abgewiesen. Das Hotel hatte sich geweigert, ihr zum Abendessen Leitungswasser einzuschenken. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen den abgeschlossenen Urlaubsvertrag.
Das Urteil betrifft das Hotel Sassongher in Corvara in Südtirol, wo die Frau der Berichterstattung zufolge über die Weihnachts- und Neujahrswoche 2019 logierte.
Über 5.700 Euro für Halbpension – ohne Getränke
Die Gästin hatte für ein Halbpensionspaket mehr als 5.700 Euro bezahlt. Getränke waren in diesem Preis ausdrücklich nicht enthalten. Bei den Mahlzeiten bat sie wiederholt um Leitungswasser – bekam jedoch stattdessen Mineralwasser in der Flasche angeboten, zum Preis von sieben Euro pro 0,75 Liter.
In ihrer Klageschrift gab sie an, ihr sei „ständig trinkbares Leitungswasser verweigert“ worden, sodass sie gezwungen war, Flaschenwasser zu kaufen.
„Wasser ist ein Menschenrecht“ – das Argument der Klägerin
Die Frau argumentierte, Wasser sei eine natürliche Ressource und ein universelles Menschenrecht. Sie forderte rund 2.700 Euro Entschädigung – sowohl für den entstandenen finanziellen Schaden als auch für das erlittene psychische Leid.
Richter sahen keinen Vertragsbruch
Bevor der Fall den Kassationsgerichtshof erreichte, war die Klage bereits von einem Friedensrichter in Rom sowie in einer Berufungsinstanz abgewiesen worden. Die Richter fanden keinerlei Belege dafür, dass das Hotel Leitungswasser als Teil des gebuchten Pakets zugesagt hatte.
Ebenso wenig existiert eine Regel, die das Hotel unter diesen Umständen dazu verpflichtet hätte, am Restauranttisch Leitungswasser anzubieten.
Silvio Belardi, Anwalt des Hotel Sassongher, erklärte gegenüber dem Corriere dell’Alto Adige, das Urteil bestätige, dass es für einen Gastronomiebetrieb „keine Verpflichtung“ gebe, Gästen Trinkwasser anzubieten.
Ähnliche Rechtslage in anderen Ländern
Vergleichbare Annahmen existieren bisweilen auch in anderen europäischen Ländern. In Dänemark etwa gibt es keine generelle gesetzliche Pflicht, Wasser auf Anfrage bereitzustellen. Das dänische Recht schreibt Hilfeleistung lediglich in Situationen offensichtlicher Lebensgefahr oder vergleichbarer Notlagen vor.
Ein dänischer Bürgerantrag aus dem Jahr 2018, der kostenloses Leitungswasser in Restaurants zur Pflicht machen sollte, scheiterte – er erreichte nicht die erforderlichen 50.000 Unterschriften, die für eine parlamentarische Behandlung nötig gewesen wären.











