Berufungsgericht bestätigt das ursprüngliche Urteil
Runar Sögaard hatte auch vor dem Berufungsgericht keinen Erfolg. Das schwedische Berufungsgericht Svea hovrätt bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung vollumfänglich: zwei Monate Gefängnis wegen Geldwäsche. Der Fall dreht sich um einen Geldbetrag, der auf seinem Konto einging und mutmaßlich aus Betrugsdelikten gegen ältere Menschen stammt.
72.000 schwedische Kronen auf seinem Konto
Der frühere Prediger Runar Sögaard war bereits 2025 vom Gericht erster Instanz in Västmanland verurteilt worden. Der Kern des Falls ist schnell erklärt: Auf sein Bankkonto wurden 72.000 schwedische Kronen überwiesen.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass dieses Geld nachweislich aus betrügerischen Machenschaften stammte, die gezielt gegen ältere Menschen verübt worden waren. Sögaard selbst bestritt von Anfang an jede wissentliche Beteiligung an einer Straftat.
„Jetzt verstehe ich, wie sich Betrugsopfer fühlen“
Seine Verteidigung baute auf der Aussage auf, dass er selbst getäuscht worden sei – also eher Opfer als Täter. Nach der Verkündung des ersten Urteils schilderte er die Situation als zutiefst erschütterndes Erlebnis.
„Ich verstehe jetzt wirklich, was Menschen durchmachen, die Opfer eines Betrugs werden. Ich befinde mich selbst in einer Lage, in der ich verletzlich bin. Ein Schlag ins Gesicht. Das ist eine Welt, der ich mein ganzes Leben lang fern war,“ sagte Sögaard damals.
Anwalt: Mein Mandant fühlt sich hilflos
Sögaard legte Berufung beim Svea hovrätt ein, doch das Gericht kam zu denselben Schlussfolgerungen wie die Vorinstanz. In seiner Begründung hielt das Gericht fest, dass die im Berufungsverfahren vorgelegten Beweise keinen Anlass bieten, die ursprünglichen Feststellungen zur Schuldfrage der Angeklagten zu revidieren.
Sögaards Anwalt Mark Safaryan verbarg seine Enttäuschung über das Ergebnis nicht.
„Mein Mandant fühlt sich hilflos. Er versteht nicht, warum es nicht ausreicht, dass er im Zusammenhang mit der betreffenden Überweisung Strafanzeige erstattet hat. Was wird denn noch von ihm erwartet?“, erklärte der Anwalt.
Das Urteil bleibt rechtskräftig
Das Ergebnis des Berufungsverfahrens ist eindeutig: Runar Sögaard bleibt rechtskräftig zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt, wegen des Straftatbestands der Geldwäsche. Seine Möglichkeiten, das Urteil auf dem Rechtsweg noch abzuwenden, haben sich damit erheblich verringert.











